Die kanarische Regierung gewährt Landwirten Hilfen mehr als 300.000 Euro

Die kanarische Regierung gewährt Landwirten Hilfen mehr als 300.000 Euro

Die kanarische Regierung gewährt Landwirten Hilfen mehr als 300.000 Euro, um die wirtschaftlichen Folgen des Krieges zu kompensieren.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Regierung der Kanarischen Inseln hat insgesamt 319.000 Euro Direkthilfe für Fleischproduzenten in den Sektoren Schafe, Ziegen, Rinder, Geflügel und Kaninchen gewährt.

Die wirtschaftlichen Hilfen der kanarischen Regierung soll die Landwirte unterstützen, die von den resultierenden wirtschaftlichen Folgen betroffen sind des Ukrainekrieges. Die erheblichen Auswirkungen unter anderem auf Betriebsmittel, Rohstoffe und Brennstoffe haben.

Die Ministerin für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Regierung der Kanarischen Inseln, Alicia Vanoostende, erklärt, dass “diese Hilfslinie darauf abzielt, den Kostenanstieg, den die Viehzüchter in den letzten Monaten erlitten haben und der dem Sektor geschadet hat, so weit wie möglich abzumildern”.

Konkret werden diese Direktbeihilfen wie folgt verteilt: 49.020 Euro für Erzeuger im Kaninchensektor; 72.670 Euro für Schafe und Ziegen; 144.756 Euro für Mastrinderhalter; und 52.410 Euro gehen an Geflügelfleischfarmen.

Für Schaf- und Ziegenproduzenten ist ein Betrag von fünf Euro pro Schaf und Ziege bis zu einer Höchstauflage von 800 Tieren vorgesehen. Fürdie Rindfleischproduzenten sind es 60 Euro pro Mutterkuh und 12 Euro pro Kalb bis zu einer Höchstauflage von 125 Kühen und 520 Mastkälbern.

Die Beihilfen für den Kaninchensektor beziehen sich auf Zuchtplätze. So erhalten 50 bis 500 Plätze 2.580 Euro; von 501 auf 1.000, 3.870 Euro; und bei mehr als 1.001 Plätzen 5.160 Euro.

Bei der Geflügelzucht wiederum wird der Betrag durch die Anzahl der Plätze definiert: von 251 bis 1.000 (600 Euro); von 1.001 bis 5.000 (810 Euro); von 5.001 bis 10.000 (1.200 Euro); von 10.001 bis 20.000 (1.800 Euro); von 20.001 bis 30.000 (2.400 Euro); von 30.001 bis 40.000 (3.000 Euro); von 40.001 bis 50.000 (3.600 Euro); und mehr als 50.001 (4.800 Euro).

Für die Gewährung dieser Beihilfen werden die obligatorischen Volkszählungsmeldungen der Produzenten im Register der viehhaltenden Betriebe (REGA) berücksichtigt. Ebenso sind diese Beihilfen mit anderen vereinbar, die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (FEAGA) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (FEADER) finanziert werden.

Link zu den Beschlüssen des Elektronischen Schwarzen Brettes des Ministeriums: https://sede.gobiernodecanarias.org/sede/destacados_menu_home/tablon_anuncios?inicio=false&qa=&fd=&fh=&fTipo=&fMateria=&fDepartamento=Consejer%C3%ADa+de +Landwirtschaft%2C+Viehzucht%C3%ADa+y+Fischerei&fDiscardExpired=on


Aus dem spanischen übersetzt, Bild & Quelle: https://www3.gobiernodecanarias.org/noticias/el-gobierno-concede-mas-de-300-000-euros-a-los-ganaderos-para-compensar-los-efectos-economicos-de-la-guerra/

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